Seit 01.07.2004 richtet sich die Vergütung eines Rechtsanwaltes grundsätzlich nach dem neuen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bis zum 01.07.2004 galt die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO). Alternativ hierzu hat sich in der Praxis bewährt die individuelle Vereinbarung des Honorars zwischen Anwalt und Mandant auf der Basis von festen Stundenhonoraren. Bei Dauermandaten empfiehlt sich der Abschluss eines Beratungsvertrages, der ein monatliches Pauschalhonorar für eine vom Rechtsanwalt zu erbringende Grundleistung (z.B. Übernahme des betrieblichen Mahnwesens) vorsieht. Mit einer individuellen Vereinbarung des Honorars zwischen Mandant und Rechtsanwalt kann sichergestellt werden, dass die Vergütung des Rechtsanwaltes nach der tatsächlichen Bedeutung, dem Schwierigkeitsgrad und damit auch dem tatsächlichen Arbeitsaufwand der jeweiligen Sache entsprechend abgerechnet wird. In der Regel ist für den Mandanten die Abrechnung der anwaltlichen Dienstleistung auf Stundenhonorarbasis leichter nachvollziehbar und verständlich. Von Mandantenseite wird deshalb oftmals diese Form der Abrechnung des Honorars bevorzugt. Gerne ist Dr. Kauerhof bereit, für Sie vor einer Mandatierung möglichst präzise die Kosten einer anwaltlichen Beratung / Vertretung zu ermitteln. Sie erhalten hierzu jederzeit unverbindlich die von Ihnen gewünschten Auskünfte. Bitte rufen Sie an oder senden Sie unter Verwendung des Kontaktformulars eine E-Mail. Sie werden umgehend zurückgerufen.
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